Liebe Studierende,
Im Folgenden haben wir zusammengefasst, was Sie zu Semesterbeginn zu tun haben oder was für Sie wichtig sein kann.
I. Rückmeldung für das SoSe 2025
- Was ist das? Die Rückmeldung ist zu Beginn jedes neuen Semesters erforderlich, dadurch wird Ihr Studierendenstatus aktiviert.
- Wie wird der Studentenstatus im ETN aktiviert?
Staatlich finanzierte Studierende informieren das Studienreferat via studienreferat@andrassyuni.hu über ihre Absicht, sich zurückzumelden. Das Studienreferat stellt auf Grundlage dieser Rückmeldung Ihren Status im ETN zwischen 1-14. Februar auf aktiv/passiv.
Eigenfinanzierte Studierende überweisen die Studien- ODER Verwaltungsgebühr bis zum 31. Januar, und informieren das Studienreferat anschließend via studienreferat@andrassyuni.hu über ihre Absicht, sich zurückzumelden. Das Studienreferat stellt nach Eingang der Studiengebühr Ihren Status im ETN zwischen 1-14. Februar auf aktiv/passiv. Bei der Überweisung geben Sie bitte folgende Daten an: FAMILIENNAME, Vorname X. Semester, Studiengang (z.B. MUSTER, Anna_3.Semester_IB).
Erasmus Outgoings haben sich ebenfalls zurückzumelden, eigenfinanzierte Erasmus Outgoings der AUB auch die fällige Studiengebühr zu überweisen.
Die Studiengebühr beträgt für Jahrgänge vor WiSe23/24 HUF 280.000 oder EUR 678, für Jahrgänge ab WiSe23/24 HUF 350.000 oder EUR 847 und MUSS spätestens bis zum 31. Januar 2025 entrichtet werden.
Die Verwaltungsgebühr beträgt für Jahrgänge vor WiSe23/24 HUF 20.000 oder EUR 48, für Jahrgänge ab WiSe23/24 HUF 35.000 oder EUR 85. Überweisungsfrist: 31. Januar.
Nach der erfolgreichen Überweisung werden Sie im ETN ab dem 1. Februar aktiviert. Für Erasmus-Outgoings gilt die gleiche Regel, auch wenn Sie das Semester nicht an der AUB verbringen.
- HUF-Kontonummer: 1030 0002 2015 6189 0000 3285
IBAN: HU97 1030 0002 2015 6189 0000 3285
- Euro-Kontonummer: 10300002-50801163-26304889
IBAN: HU89 1030 0002 5080 1163 2630 4889
Verwaltungsgebühr
- Nur Verwaltungsgebühr bezahlen aufgrund einer Genehmigung der Studienkommission eigenfinanzierte Studierende, die bereits mind. vier Semester die Studiengebühren vollständig entrichtet haben, jedoch zum erfolgreichen Abschluss ihres Studiums – in einem oder mehreren Studiengängen – noch einige wenige Lehrveranstaltungen besuchen müssen (insgesamt max. 12 Kredits + Abschlussarbeit). Die Studienkommission kann also – laut Gebührenordnung – auf Antrag der/des Studierenden die Möglichkeit gewähren, dieses Restprogramm innerhalb eines weiteren Semesters ohne Zahlung einer Studiengebühr zu absolvieren (Abgabefrist: 18. Februar). In solchen Fällen ist lediglich eine Verwaltungsgebühr zu entrichten.
- Auch Studierende mit einem passiven Rechtsverhältnis müssen eine Verwaltungsgebühr bezahlen, wenn sie nicht in staatlich finanzierter Form studieren.
Die Verwaltungsgebühr beträgt für Jahrgänge vor WiSe23/24 HUF 20.000 oder EUR 48, für Jahrgänge ab WiSe23/24 HUF 35.000 oder EUR 85. Überweisungsfrist: 31. Januar.
Eventuelle Rechnungen über die Studien- oder Verwaltungsgebühr werden vom Finanzreferat ausgestellt. Die Rechnung wird aber nicht automatisch ausgestellt, bitte melden Sie sich innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Zahlung der Gebühr via finanzreferat@andrassyuni.hu, falls Sie eine benötigen.
II. Bescheinigung über das studentische Rechtsverhältnis
Bescheinigungen über das studentische Rechtsverhältnis können vom Studienreferat elektronisch ausgestellt und von Ihnen im ETN heruntergeladen werden. Eine Bescheinigung für das SoSe 2025 kann allerdings erst nach erfolgreicher Rückmeldung (frühestens ab dem 1. Februar 2025) ausgestellt werden. Die Ausstellung der Bescheinigung ist also nicht automatisch, schreiben Sie an studienreferat@andrassyuni.hu
III. Belegung von Lehrveranstaltungen
Sie können vom 3. Februar bis zum 14. Februar 2025 die Lehrveranstaltungen im ETN belegen.
Die Curricula der einzelnen Studiengänge sind auf der Homepage zu finden.
WICHTIG: Bei der Belegung der Lehrveranstaltungen im ETN müssen Sie darauf achten, dass Sie die richtigen Lehrveranstaltungen mit den richtigen Codes belegen. Mehr dazu sowie zu den Konsequenzen falscher Belegung lesen Sie bitte hier.
Die Zugangsdaten zu den einzelnen Online-Lehreinheiten erhalten Sie ein Paar Tage vor Ihren Lehrveranstaltungen.
IV. Antrag an die Studienkommission (Ratenzahlung, Verwaltungsgebühr usw.)
Wenn Sie von einem im Antragsformular aufgelisteten Fall betroffen sind, sollen Sie einen Antrag bei der Studienkommission einreichen. Bitte beachten Sie die für die Antragstellung geltende Frist (siehe Semesterdaten). Die Anträge müssen elektronisch (als PDF) an studienreferat@andrassyuni.hu geschickt werden.
V. Studierendenausweis
Studierendenausweise mit dem WiSe 2024/25 Sticker sind bis zum 31. März 2025 gültig. Sobald die neuen Aufkleber zur Verfügung stehen (voraussichtlich Ende Februar), werden Sie darüber durch die StudInfoMail des Studienreferats informiert.
Vorläufige Studierendenausweise können ab dem 1. Februar 2025 auch persönlich abgeholt, bis dahin mit Stempel und Unterschrift des Studienreferats per E-Mail zugeschickt werden – bitte Farbdruck verwenden!
VI. Semesterdaten, studienbezogene Antragsformulare sowie Merkblätter
Die Semesterdaten finden Sie hier, die studienbezogenen Merkblätter sowie Antragsformulare finden Sie hier.
VII. HiWi-Tätigkeit
An der AUB gibt es viele Möglichkeiten, eine HiWi-Tätigkeit auszuüben. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie sich im Vorfeld im amtlichen Kundenportal (Ügyfélkapu+) registrieren lassen. Dies erfolgt in dem sog. Kormányablak. Bringen Sie bitte Ihre offizielle Dokumente sowie Ihr Handy mit, und führen Sie die Registration persönlich durch.
Die aktuellen HiWi-Angebote finden Sie immer hier.
VIII. Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Drittländern
Die allgemeinen Aufenthaltsbestimmungen finden Sie hier.
Drittlandstudierende haben auch folgende Sonderbestimmungen zu beachten:
- Studierende aus Drittländern erhalten keine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnisse, wenn sie – bei einem viersemestrigen Studium – nicht innerhalb von sechs Semestern das Diplom erhalten.
- Ferner müssen künftig Studierende aus Drittländern für die Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung gegenüber der Einwanderungsbehörde bescheinigen, dass sie ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Universität nachgekommen sind.
Bei Fragen oder wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich mit Vertrauen an das Studienreferat per E-Mail (studienreferat@andrassyuni.hu) oder persönlich in den Sprechstunden.
Wir wünschen Ihnen einen unkomplizierten Semesterbeginn!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Studienreferat