Inskription HÖHERE SEMESTER – WiSe 2025/26

Liebe Studierende,

im Folgenden haben wir Ihnen zusammengefasst, was Sie zu Semesterbeginn zu tun haben oder was für Sie wichtig sein kann.

I. Inskription für das WiSe 2025/26:

  1. Was ist das?

Die Inskription ist zu Beginn jedes neuen Semesters erforderlich, dadurch wird Ihr Studierendenstatus aktiviert.

  1. Wann?

Die Inskription findet zwischen 1 – 19. September 2025 online statt.

  1. Voraussetzung der Inskription: Einzahlung der Studiengebühr bzw. Verwaltungsgebühr

a) Studiengebühr

Voraussetzung der Inskription ist in der Regel die Einzahlung der Studiengebühr. Die Einzahlung der Studiengebühr erfolgt ausschließlich per Überweisung.Staatlich finanzierte Studierende und Studierende mit Erasmus+ Stipendium sind von der Bezahlung der Studiengebühr befreit.

Die Studiengebühr für MA beträgt HUF 350.000 oder EUR 866 pro Semester und muss spätestens bis zum 31. August 2025 entrichtet werden!

Die Studiengebühr MA bei Immatrikulation vor dem Wintersemester 2023 beträgt HUF 280.000 oder EUR 693.

  •         HUF-Kontonummer: 1030 0002 2015 6189 0000 3285

    IBAN: HU97 1030 0002 2015 6189 0000 3285

  •         EUR-Kontonummer: 10300002-50801163-26304889

    IBAN: HU89 1030 0002 5080 1163 2630 4889

Bitte bei der Überweisung beim Verwendungszweck folgende Informationen angeben:

FAMILIENNAME, Vorname X. Semester Studiengang (z.B. MUSTER, Anna 3.Semester IB)

b) Verwaltungsgebühr

  •   Nur Verwaltungsgebühr bezahlen aufgrund einer Genehmigung der Studienkommission Studierende, die bereits mind. vier Semester die Studiengebühren vollständig entrichtet haben, jedoch zum erfolgreichen Abschluss ihres Studiums – in einem oder mehreren Studiengängen – noch einige wenige Lehrveranstaltungen besuchen müssen (insgesamt max. 12 ECTS + Abschlussarbeit). Die Studienkommission kann also – laut Gebührenordnung – auf Antrag der/des Studierenden die Möglichkeit gewähren, dieses Restprogramm innerhalb eines weiteren Semesters ohne Zahlung der Studiengebühren zu absolvieren. In solchen Fällen ist lediglich eine Verwaltungsgebühr zu entrichten.
  •   Auch Studierende mit einem passiven Rechtsverhältnis müssen eine Verwaltungsgebühr bezahlen, wenn sie nicht in staatlich finanzierter Form studieren. Informieren Sie bitte das Studienreferat per E-Mail, wenn Sie sich für das WiSe 25/26 beurlauben lassen möchten!

Die Verwaltungsgebühr beträgt HUF 35.000 oder EUR 87.

Die Verwaltungsgebühr MA bei Immatrikulation vor dem Wintersemester 2023 beträgt HUF 20.000 oder EUR 49.

Für die Einzahlung der Verwaltungsgebühr gelten die Fristen und Regeln zur Einzahlung der Studiengebühr unter Punkt 3.a).

  1. Wie wird der Studentenstatus im ETN aktiviert?
  • Staatlich finanzierte Studierende informieren das Studienreferat durch eine formlose E-Mail über ihre Absicht, sich inskribieren zu lassen. Im Betreff der E-Mail sollen der Name sowie der Zusatz „Antrag auf Inskription“ stehen (Beispiel: MUSTER_Anna_Antrag auf Inskription). Das Studienreferat stellt auf Grundlage dieser E-Mail Ihren Status im ETN auf aktiv.
  • Eigenfinanzierte Studierende zahlen die Studien- oder Verwaltungsgebühr, und müssen KEINE E-Mail über ihre Inskriptionsabsicht schreiben. In ihrem Fall wird diese Funktion durch die erfolgreiche Überweisung der Studien- oder Verwaltungsgebühr erfüllt. Auch aus diesem Grund ist es sehr wichtig,  bei der Überweisung folgende Daten richtig anzugeben: FAMILIENNAME, Vorname_X. Semester_Studiengang (bspw. MUSTER, Anna_3.Semester_IB).

II. Belegung von Lehrveranstaltungen

Sie können zwischen dem  25. Augst und dem 19. September 2025  Lehrveranstaltungen im ETN belegen.

Die Curricula der einzelnen Studiengänge sind auf der Homepage zu finden.

WICHTIG: Bei der Belegung der Lehrveranstaltungen im ETN müssen Sie darauf achten, dass Sie die Lehrveranstaltungen mit dem richtigen Code belegen. Mehr dazu sowie zu den Konsequenzen falscher Belegung lesen Sie bitte hier

III. Antrag an die Studienkommission (Beurlaubung, Verwaltungsgebühr usw.)

Wenn Sie von einem im Antragsformular aufgelisteten Fall betroffen sind, sollen Sie einen Antrag bei der Studienkommission einreichen. Bitte beachten Sie die für die Antragstellung geltende Frist (siehe Semesterdaten)! Die Anträge müssen elektronisch (im PDF-Format) an studienreferat@aub.eu geschickt werden.

IV. Studierendenausweis

Studierendenausweise mit grünem Sticker (SoSe 2025) sind bis zum 31. Oktober 2025 gültig

Die neuen Aufkleber können voraussichtlich ab Ende September übernommen werden.

V. Bescheinigung über das studentische Rechtsverhältnis

Bescheinigungen über das studentische Rechtsverhältnis können elektronisch ausgestellt und Ihnen per E-Mail zugeschickt werden. Aus diesem Grund müssen Sie NICHT im Studienreferat persönlich vorbeikommen. Eine Bescheinigung für das WiSe 2025/26 kann erst nach der Inskription (also ab dem 1. September) ausgestellt werden. Die Ausstellung der Bescheinigung ist nicht automatisch, schreiben Sie an studienreferat@aub.eu und geben Sie die Sprache (HU/DE/ENG) und den Zweck (z.B. für eine Bewerbung etc.) der Bescheinigung an. Nachdem das Studienreferat die Bescheinigung generiert hat, können Sie sie im ETN herunterladen.

Bescheinigungen mit Stempel und Unterschrift können Sie während der Inskriptionszeit in der Mittagspause nach entsprechender Terminbuchung abholen.

VI. Semesterdaten, studienbezogene Antragsformulare sowie Merkblätter

Die Semesterdaten finden Sie hier, die studienbezogenen Merkblätter sowie Antragsformulare finden Sie hier.

VII. HiWi-Tätigkeit

An der AUB gibt es  viele Möglichkeiten, eine HiWi-Tätigkeit auszuüben. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie sich im Vorfeld im amtlichen Kundenportal (Ügyfélkapu) registrieren lassen. Die hierfür erforderlichen Informationen hat Ihnen das Finanzreferat zusammengefasst:  Registrierung für ÜGYFÉLKAPU und E-SZJA sowie Informationsblatt für HIWIs über die Erfüllung der Verpflichtung zum Einreichen der Einkommenssteuererklärung

Die aktuellen HiWi-Angebote finden Sie immer hier.

VIII. Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Drittländern

Die Aufenthaltsbestimmungen für EWR- und Nicht-EWR-BürgerInnen finden Sie hier

Sonderbestimmungen für Drittlandstudierende :

  • Studierende aus Drittländern erhalten keine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnisse, wenn sie – bei einem viersemestrigen Studium – nicht innerhalb von sechs Semestern das Diplom erhalten.
  • Ferner müssen künftig Studierende aus Drittländern für die Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung gegenüber der Einwanderungsbehörde bescheinigen, dass sie ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Universität nachgekommen sind.

Bei Fragen oder wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich mit Vertrauen an das Studienreferat per E-Mail (studienreferat@aub.eu) oder persönlich in den Sprechstunden.

Wir wünschen Ihnen einen unkomplizierten Semesterbeginn!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Studienreferat

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