Die Tagung „Zwischen öffentlich und privat: Das Sachenrecht in den Rechtsordnungen Mitteleuropas zu Beginn des 21. Jahrhunderts“ fand am 27. November 2025 an der Andrássy Universität in Budapest statt. Sie bot einen umfassenden Einblick in aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen des Sachenrechts, der Erbfolge und der Konzessionsvergabe in Mitteleuropa. Die Veranstaltung wurde von Prof. Dr. Tekla Papp und Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper mit einleitenden Worten eröffnet, die die Teilnehmer*innen in die Thematik einführten.
Küpper begann mit einem Vortrag über das konkrete Eigentum durch hoheitliche Akte. Dabei erläuterte er die rechtlichen Mechanismen, durch die staatliche Handlungen Eigentumspositionen begründen oder verändern können, und analysierte die Bedeutung solcher Hoheitsakte für die Sicherung privater Rechte. Jan Sommerfeld setzte den Block fort und vertiefte den Eigentumserwerb durch hoheitliche Individualakte im tschechischen Recht, insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen und sachenrechtlichen Wirkungen, die sich aus der staatlichen Zuweisung von Eigentum ergeben.
Dr. János Dúl präsentierte im Anschluss die Schnittstelle zwischen Sachenrecht und Erbrecht. Er zeigte auf, wie sich Eigentumsrechte im Rahmen von Erbfällen entwickeln, insbesondere in Situationen, in denen der Staat als Erbe oder Noterbe einspringt, und diskutierte die gesetzlichen Regelungen zur Übernahme von Nachlässen und zur Haftung der Erben. Dr. Marc Vecsey ergänzte diese Perspektive durch die Darstellung der sachenrechtlichen Wirkungen der Erbfolge in Österreich. Er erklärte die gesetzlichen und testamentarischen Mechanismen der Eigentumsübertragung, die Rolle des Staates im Erbrecht und die spezifische Behandlung von Nachlässen, insbesondere die Inventarisierung und Einantwortung.
Dr. Miklós Szirbik betrachtete anschließend die Eigenheiten des Eigentumsrechts in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland und Ungarn. Er konstatierte eine in ihren Innen- und Außenverhältnissen gleichermaßen dynamische Eigentümergemeinschaft und deren nicht einfaches Verhältnis zum Gesetzgeber. Dr. Ádám Tarr referierte danach über Wohnungseigentum im Spiegel der Rechtsprechung, wobei er die nationalen Unterschiede und die rechtlichen Besonderheiten des Eigentums in gemeinschaftlich genutzten Immobilien beleuchtete.
Papp widmete sich anschließend der Verbindung von Konzessionen und Sachenrechten. Sie erläuterte, wie Konzessionsgesellschaften öffentliche Aufgaben übernehmen, staatliches oder kommunales Eigentum nutzen und welche Rechte sowie Pflichten sich daraus ergeben, einschließlich Duldungspflichten, Dienstbarkeiten und Enteignungsregelungen. Den Abschluss bildete Dr. Andrea Gyulai-Schmidt mit einem Vortrag über die Herausforderungen der Konzessionsvergabe, insbesondere in Bezug auf die Übertragung von Nutzungsrechten, die Einordnung von Bau- und Dienstleistungskonzessionen nach europäischem Recht sowie die wirtschaftlichen Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen für Konzessionsnehmer*innen.
Carolin BRASIL KLEIN
