Umreihung findet statt, wenn ein/e staatlich unterstützte/r Studierende/r sein/ihr Studium in selbstfinanzierter Form fortsetzt, oder wenn ein/e Studierende/r, der/die an der Hochschuleinrichtung an selbstfinanzierter Ausbildungsform teilnimmt, während des AUB-Studiums einen staatlich finanzierten Studienplatz bekommt.
Die Umreihung von einem staatlich finanzierten Studienplatz zum eigenfinanzierten Studienplatz erfolgt, wenn die in den Vorschriften stehenden entsprechenden Bedingungen nicht erfüllt sind:
Staatlich finanzierte Studierende aller Studiengebiete der AUB haben grundsätzlich 15 ECTS pro Semester zu erwerben und müssen im Durchschnitt von zwei aufeinander folgenden Semestern den gewichteten Mindestnotendurchschnitt von 3,0 erreichen.
Anderenfalls hat die AUB sie zum eigenfinanzierten Studium umzureihen.
Semester, in denen das studentische Rechtsverhältnis ruht oder in denen der Student ein Semester mit Genehmigung der AUB an einer ausländischen Universität absolviert, werden bei der Berechnung der erworbenen ECTS und des Durchschnitts nicht berücksichtigt.