I. Ordentliches soziales Stipendium
Zielgruppe: staatlich finanzierte Studierende der AUB
Hiermit schreibt die Andrássy Universität Budapest gemäß ihrer Ordnung über die Studiengebühren und Studienfinanzierung ordentliche soziale Stipendien aus.
1. Ziel des ordentlichen sozialen Stipendiums
Das ordentliche soziale Stipendium ist eine auf Grundlage der sozialen Situation beantragbare Zuwendung und wird auf Antrag nach Einzelfallentscheidung für ein Semester bewilligt. Im Antragsformular ist die entsprechende Bedürftigkeitskategorie anzugeben. Als Anhang müssen je nach Kategorie entsprechende Nachweise (z.B. Einkommensnachweise, Wohnsitzbescheinigung usw.) eingesendet werden.
Falls der Antrag bewilligt wird, erhalten Studierende im ersten Semester anhand des Antrags auf soz. Stipendium auch Grundlagenförderung. Dies ist eine einmalige Zuwendung.
2. Dauer des Stipendiums: 5 Monate
3. Bewerbungsfrist: jeweils die Abgabefrist für Anträge an die Studienkommission im September/Februar (siehe Semesterdaten)
4. Bewerbungsvoraussetzungen
Ein ordentliches soziales Stipendium können Studierende der I. oder II. Bedürftigkeitsgruppe (hierzu siehe unten) erhalten,
a) die in staatlich finanzierter Form studieren und
b) die über ein aktives studentisches Rechtsverhältnis verfügen.
5. Bewerbungsverfahren
Senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular und die Bedürftigkeit nachweisenden Dokumente an das Studienreferat (studienreferat@aub.eu).
Das Bewerbungformular finden Sie hier >>
Die Studienkommission nimmt eine Einstufung der Bewerber auf ein ordentliches soziales Stipendium vor und entscheidet über die Bewilligung der Förderung. Die Entscheidung ist ausschließlich für das jeweilige Semester gültig, das Stipendium kann jedoch erneut beantragt werden.
Kriterien der Bedürftigkeitsgruppe I.:
a) Bedürftigkeit wegen Behinderung oder wegen des Gesundheitszustands oder
b) Der/die Studierende ist unterhaltspflichtig oder
c) Die Antragstellerin/der Antragsteller lebt in einer Großfamilie, oder
d) Die Antragstellerin/der Antragsteller ist Waise (d.h. beide Eltern sind verstorben, oder der mit ihr / ihm in einem Haushalt lebende, ledige, geschiedene oder getrenntlebende Elternteil ist verstorben).
e) Es besteht mehrfache Benachteiligung.
Kriterien der Bedürftigkeitsgruppe II.:
a) Die Antragstellerin/der Antragsteller ist Halbwaise, oder
b) Sonstige, in der Bedürftigkeitsgruppe I. nicht angeführte Benachteiligung
Die dem Antrag zugrundeliegenden Umstände müssen mit der Bewerbung gleichzeitig und umfassend nachgewiesen werden.
6. Rechtsbehelfsverfahren
Gegen die Entscheidung der Studienkommission kann wegen Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften bzw. gegen die Ordnungen der Andrássy Universität Widerspruch erhoben werden. Der den Rechtsverstoß genau beschreibende Widerspruchsantrag kann binnen 15 Tagen nach Bekanntgabe bzw. – in Ermangelung einer Bekanntgabe – nach Kenntnisnahme an die Rechtsbehelfskommission der Einrichtung adressiert eingereicht werden (rechtsbehelfskommission@aub.eu).
II. Außerordentliches soziales Stipendium
Hiermit schreibt die Andrássy Universität Budapest gemäß ihrer Ordnung über die Studiengebühren und Studienfinanzierung außerordentliche soziale Stipendien aus.
Zielgruppe: staatlich finanzierte Studierende der AUB, bei denen eine unerwartete Verschlechterung der soz. Situation eingetreten ist
1. Ziel des Stipendiums
Das außerordentliche soziale Stipendium ist eine einmalige Zuwendung im Falle einer unerwarteten Verschlechterung der sozialen Situation des Studierenden (z.B. Arbeitslosigkeit, Erkrankung, Todesfall in der Familie o.Ä – siehe unten), und kann auf Antrag bewilligt werden.
2. Bewerbungsfrist: Der Antrag auf ein außerordentliches soziales Stipendium kann bei Bestehen eines aktiven studentischen Rechtsverhältnisses jederzeit im Verlauf des Semesters gestellt werden, innerhalb von 6 Monaten nach Eintreten des unerwarteten Ereignisses.
3. Bewerbungsvoraussetzungen
Ein außerordentliches soziales Stipendium können Studierende beantragen,
a) die in staatlich finanzierter Form studieren und
b) die über ein aktives studentisches Rechtsverhältnis verfügen.
Eine unerwartete Verschlechterung der sozialen Situation der / des Studierenden liegt vor, wenn z.B.:
- ein Elternteil oder Unterhaltsverpflichtete/r arbeitslos geworden ist;
- ein Familienmitglied oder die / der Studierende selbst schwer erkrankt ist;
- die / der Studierende oder eines der Familienmitglieder muss sich wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung einer langen medizinischen Behandlung unterziehen;
- die Einkommensverhältnisse der Familie haben sich wegen sonstiger Ereignisse gravierend verringert;
- beim Todesfall in der Familie.
4. Bewerbungsverfahren
Senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Bescheinigungen an das Studienreferat (studienreferat@aub.eu).
Das Bewerbungformular finden Sie hier >>
Der Antrag wird von der Studienkommission beschieden. Über die eingehenden studentischen Anträge muss mindestens einmal monatlich eine Entscheidung gefällt werden.
5. Rechtsbehelfsverfahren
Gegen die Entscheidung der Studienkommission kann wegen Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften bzw. gegen die Ordnungen der Andrássy Universität Widerspruch erhoben werden. Der den Rechtsverstoß genau beschreibende Widerspruchsantrag kann binnen 15 Tagen nach Bekanntgabe bzw. – in Ermangelung einer Bekanntgabe – nach Kenntnisnahme an die Rechtsbehelfskommission der Einrichtung adressiert eingereicht werden (rechtsbehelfskommission@aub.eu).















