Ausländische Studierende, bzw. Doktoranden aus den Visegrad-Ländern: Polen, Slowakei, Tschechien; sowie aus den folgenden Ländern: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Ukraine werden gefördert, in einem V4 Land zu studieren.
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