Die Entwicklung der Hochschul- und Wissenschaftspolitik in Ungarn seit 2010:Eine Bilanz nach 16 Jahren Fidesz-Regierung

Das ungarische Hochschul- und Wissenschaftssystem hat sich durch die Reformen der Fidesz-Regierung seit 2010 grundlegend verändert.

Seit dem Wahlsieg von Fidesz und KDNP im Frühjahr 2010 hat sich das ungarische Hochschul- und Wissenschaftssystem grundlegend verändert. Reformen, die zunächst als Umbau eines ineffizienten und zu wenig arbeitsmarktorientierten Systems präsentiert wurden, entwickelten sich nach 2014 zu einer umfassenden politischen Neuordnung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und wissenschaftlicher Öffentlichkeit. Die Eingriffe erfolgten nicht in einem einzigen großen Schnitt, sondern in vielen aufeinanderfolgenden Maßnahmen. Diese betrafen die Finanzierung und die Leitungsstrukturen von Universitäten, die Akkreditierung von Studiengängen, institutionelle Umbauten und Neugründungen sowie eine neue ideologische Prioritätensetzung und mündeten schließlich in einer tiefgreifenden Umgestaltung der Eigentums- und Governance-Strukturen im Hochschul- und Forschungsbereich.

Neue Prioritäten

Schon in der ersten Legislaturperiode nach 2010 zeichnete sich die neue Richtung ab. Das Regierungsprogramm („A Nemzeti Együttműködés Programja“ (Programm der Nationalen Zusammenarbeit) 2010) erwähnte Hochschulen und Wissenschaft nur relativ knapp, machte aber deutlich, dass Bildung und Forschung künftig stärker an den Interessen strategischer Wirtschaftssektoren ausgerichtet werden sollten. Ingenieurwissenschaften und MINT-Fächer wurden als besonders förderwürdig markiert, während die Regierung zugleich die gesellschaftliche und ökonomische Nützlichkeit von Studiengängen in den Vordergrund rückte. Hinter dieser Programmatik stand mehr als nur ein bildungspolitischer Modernisierungsanspruch. Sie brachte eine neue normative Hierarchie hervor: Wissenschaft wurde zunehmend danach bewertet, ob sie zum staatlich definierten Gemeinwohl, zu Innovationszielen und zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit beiträgt.

Diese Neujustierung ging früh mit Einschnitten bei der Finanzierung einher. Zwischen 2010 und 2013 wurde die staatliche Unterstützung für den Hochschulsektor deutlich reduziert. Die Umverteilung der Mittel verschob Prioritäten zugunsten als nützlich verstandener Fächer und zulasten anderer Bereiche, insbesondere der Geistes- und Sozialwissenschaften (Kováts 2015: 31). Schon hier zeigte sich ein wiederkehrendes Muster der Fidesz-Politik: Statt akademische Freiheit frontal anzugreifen, wurden zunächst die materiellen Bedingungen verändert, unter denen Wissenschaft stattfindet. Wer die Finanzierungsströme kontrolliert, verändert den Handlungsspielraum von Institutionen auch dann, wenn formale Freiheitsgarantien zunächst bestehen bleiben.

Der Aufbau regierungsnaher Parallelinstitutionen

Parallel dazu begann der Staat mit dem Aufbau neuer, regierungsnaher Institutionen. Bereits 2011 wurde die Nationale Universität für den Öffentlichen Dienst (Nemzeti Közszolgálati Egyetem) gegründet. Sie sollte eine neue Generation von Staatsbediensteten ausbilden, die den von der Regierung propagierten „guten Staat“ tragen sollte. In den folgenden Jahren kamen weitere Einrichtungen hinzu, vor allem in Bereichen, die für Geschichtsdeutung, Nationenverständnis und staatliche Selbstbeschreibung besonders wichtig sind: etwa das Veritas-Institut, das Komitee für Nationales Gedenken (Nemzeti Emlékezet Bizottsága, NEB), das Institut für Ungarntum (Magyarságkutató Intézet), das Zentrum für Grundrechte (Alapjogokért Központ) oder später die stark ausgebaute Rolle des Mathias Corvinus Collegiums. Diese Gründungen hatten eine doppelte Funktion. Zum einen entstanden Orte, an denen regierungsnahe Deutungen von Geschichte, Nation, Recht und Gesellschaft institutionell verankert wurden. Zum anderen wurde ein paralleles Wissenschaftssystem mit gut ausgestatteten Positionen für loyale Akteure aufgebaut (Bos / Kneuer 2026: 6).

Gerade dieser Aufbau von Parallelinstitutionen ist für das Verständnis der ungarischen Entwicklung zentral. Vorhandene kritische Universitäten und Forschungseinrichtungen blieben zwar bestehen, aber parallel dazu wurde ein eigenes Netz politisch kompatibler Einrichtungen geschaffen, die großzügig mit finanziellen Ressourcen ausgestattet wurden. So verschob sich die Gewichtsverteilung im akademischen Feld allmählich. Wissenschaftliche Reputation, Finanzierung, Zugang zur Öffentlichkeit und Karrierechancen wurden stärker davon abhängig, ob Akteure in das politische Projekt der Regierung eingebunden waren oder nicht.

Konflikte um die Universitätsautonomie

In der ersten Legislaturperiode stieß die Regierung bei direkten Eingriffen in die Universitätsautonomie noch auf Widerstand. Ein frühes Beispiel war der Versuch, den Einfluss des Ministeriums auf die Ernennung von Rektoren auszuweiten. Der für die Hochschulen zuständige Minister interpretierte das 2011 verabschiedete neue Hochschulgesetzt so, dass es ihm Entscheidungsbefugnisse im Rahmen des Rektorwahlverfahrens einräumte. Auf dieser Grundlage lehnte er 2013 die Ernennung von drei Personen ab, die von den Universitäten gewählt worden waren. Nachdem dies scharfe Kritik aus dem Hochschulbereich und studentische Proteste auslöste, wurde das Wahlrecht der Universitäten in diesem Punkt zunächst wieder gestärkt (Bos /Kneuer 2026: 6). Gerade dieser Vorgang zeigt, dass die Regierung in der Anfangsphase noch vorsichtiger agieren und auf sichtbaren Protest reagieren musste. Dennoch wurden gleichzeitig die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Schutzgarantien akademischer Freiheit abgeschwächt und die Grundlage für weitergehende Eingriffe in die finanzielle Selbstverwaltung gelegt (Bajomi et al., 2020: 37–40).

Mit der zweiten Fidesz-Regierung ab 2014 begann dann eine deutlich härtere Phase der Hochschulpolitik. Ein entscheidender Schritt war die Einführung des sogenannten Kanzlersystems. An den staatlichen Universitäten wurden Kanzler eingesetzt, die für Wirtschafts-, Finanz-, Rechts- und Vermögensfragen zuständig sind und faktisch weitreichenden Einfluss auf zentrale Entscheidungen der Hochschulen erhielten. Da diese Kanzler nicht von den Universitäten gewählt, sondern auf Vorschlag des zuständigen Ministers vom Ministerpräsidenten ernannt werden, verlagerte sich ein erheblicher Teil institutioneller Steuerung von der akademischen Selbstverwaltung hin zur Regierung (Kováts, 2015: 33–37). Die Reform wurde offiziell mit Effizienz, Transparenz und professioneller Haushaltsführung begründet. Tatsächlich etablierte sie aber ein dauerhaftes Instrument politischer Einflussnahme auf die inneren Abläufe der Universitäten.

Verstärkt wurde diese Entwicklung 2015 durch die Einrichtung von Konsistorien. Diese Gremien, in denen neben Rektor und Kanzler auch mehrere vom für die Hochschulen zuständigen Minister delegierte Mitglieder saßen, entschieden über strategische und wirtschaftlich relevante Fragen (Kováts /Ronay, 2021:20). Die Trennung zwischen akademischen und ökonomischen Angelegenheiten, auf der die Reform rhetorisch beruhte, erwies sich in der Praxis als kaum haltbar. Sobald Ressourcen, Investitionen, Personal und Infrastruktur politisch gesteuert werden, berührt dies unmittelbar auch Forschung, Lehre und Profilbildung. Institutionelle Autonomie wurde auf diese Weise nicht formal aufgehoben, wohl aber strukturell ausgehöhlt.

Die „Vertreibung“ der CEU

Einen Wendepunkt markierte das Jahr 2017 mit dem Vorgehen gegen die Central European University (CEU). Die von dem aus Ungarn stammenden Finanzinvestor George Soros gegründete CEU stand wie kaum eine andere Institution für Internationalisierung, liberale Wissenschaftskultur und transnationale Vernetzung. Gerade deshalb wurde sie zu einem symbolischen Hauptgegner der Regierung. Eine Änderung des Hochschulgesetzes im April 2017, die die Bedingungen für ausländische Universitäten veränderte, richtete sich eindeutig gegen die CEU. Denn die Voraussetzungen für den Betrieb einer ausländischen Universität wurden so verändert, dass es für die CEU praktisch unmöglich wurde, weiter zu existieren, da die für den Weiterbetrieb notwendigen Maßnahmen in der vorgegebenen Frist faktisch nicht umsetzbar waren. Obwohl das Gesetz allgemein formuliert war, zielte es offenkundig auf einen Einzelfall. Die Regierung verhinderte anschließend durch Untätigkeit einen möglichen Kompromiss, bis die Universität ihren Lehrbetrieb in Budapest weitgehend nach Wien verlagern musste (Bos / Kneuer 2026: 7).

Der Fall CEU war weit mehr als ein isolierter Konflikt. Er signalisierte allen Hochschulen und wissenschaftlichen Akteuren, dass auch international hoch angesehene Institutionen in Ungarn nicht vor politischer Verdrängung geschützt sind. Für die akademische Freiheit hatte dies weitreichende Folgen. Betroffen war nicht nur die institutionelle Existenz einer Universität, sondern ebenso die Freiheit des wissenschaftlichen Austauschs, die internationale Sichtbarkeit des Standorts und das Vertrauen in stabile rechtsstaatliche Rahmenbedingungen. Zugleich verschärfte sich das Klima gegenüber regimekritischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Diese wurden in regierungsnahen Medien zunehmend als Vertreter „fremder Interessen“ oder als Gegner nationaler Werte diffamiert.

Eingriffe in Forschung und Lehre

Seit 2018 traten die ideologischen Konturen der Regierungspolitik noch offener hervor. Besonders deutlich wurde dies im Verbot von Gender Studies als akkreditiertem Studienfach. Per Regierungsdekret wurden entsprechende Master- und Promotionsprogramme von der Liste zugelassener Studiengänge gestrichen. Die Maßnahme wurde damit gerechtfertigt, dass es sich bei „Gender Studies“ nicht um eine „echte“ Wissenschaft handele und dass das Fach nicht mit dem konservativen Familienbild der Regierung vereinbar sei. Hier zeigt sich in konzentrierter Form, wie akademische Freiheit eingeschränkt werden kann: nicht nur durch Eingriffe in Institutionen, sondern auch durch politische Definitionen dessen, was überhaupt als legitimes Wissen gelten darf. Wenn Regierungen festlegen, welche Disziplinen wissenschaftlich akzeptabel sind und welche nicht, wird die Freiheit von Forschung und Lehre in ihrem Kern berührt (Bos / Kneuer 2026: 7; Bajomi et al. 2020: 39; Petö 2023: 76, 84; Ziegler, 2019: 11).

Der Umbau der Akademie der Wissenschaften

Im selben Zeitraum geriet auch die Ungarische Akademie der Wissenschaften zunehmend unter Druck. Zunächst begann dies über den Haushaltsentwurf für 2019, der die Mittelvergabe neu strukturierte und die Akademie bei der Verwendung ihrer Ressourcen vom zuständigen Ministerium abhängig machte. Besonders die Geistes- und Sozialwissenschaften waren von Kürzungen betroffen. Begleitet wurde dieser Prozess von Kampagnen regierungsnaher Medien gegen einzelne Forscherinnen und Forscher, etwa wenn diese sich kritisch zu Migration, Minderheitenpolitik oder anderen konfliktträchtigen Themen äußerten (Bos / Kneuer 2026: 7). 2019 folgten dann weitere Schritte, die die Autonomie der Ungarischen Akademie der Wissenschaften (MTA) einschränkten. Gegen den Widerstand der Akademie entzog die Regierung der MTA ihr Forschungsinstitutsnetzwerk und überführte es in eine neue, staatlich kontrollierte Struktur. Das Ungarische Forschungsnetzwerk (Magyar Kutatási Hálózat, HUN REN) wurde seit seiner Gründung mehrfach umstrukturiert. Einer der letzten Schritte war die Herauslösung der Gesellschafts- und Kulturwissenschaftlichen Institute und ihre Angliederung an Universitäten, ohne dass für ihren dauerhaften Betrieb die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Mit der Herauslösung der Forschungsinstitute aus der MTA verlor die traditionsreichste wissenschaftliche Einrichtung des Landes einen wesentlichen Teil ihrer organisatorischen Substanz. Für die akademische Freiheit war dies ein besonders schwerer Schlag, weil hier nicht nur einzelne Projekte oder Budgets betroffen waren, sondern die Governance von Forschung selbst. Wo politische Ernennungen, ministerielle Abhängigkeiten und neue Aufsichtsgremien an die Stelle gewachsener Selbstverwaltungsstrukturen treten, verändert sich das gesamte Wissenschaftssystem (Bos / Kneuer 2026: 7).

Der „Modellwechsel“ der staatlichen Universitäten

Noch tiefgreifender wirkte der sogenannte Modellwechsel der staatlichen Universitäten seit 2020/21. Formal handelte es sich um eine Übertragung staatlicher Hochschulen in die Trägerschaft neu geschaffener Stiftungen öffentlichen Interesses. Dies konnte auf den ersten Blick als Entstaatlichung und damit sogar als Gewinn an Autonomie erscheinen. Tatsächlich aber wurden durch die „Pseudoprivatisierung“ die entscheidenden Machtpositionen in die Kuratorien dieser Stiftungen verlagert, deren Mitglieder von der Regierung – teilweise lebenslang – berufen wurden, über weitreichende Kompetenzen verfügen und sich teilweise durch Kooptation selbst ergänzen können. In vielen Fällen saßen oder sitzen dort aktive Regierungsvertreter, Fidesz-nahe Unternehmer oder loyal verbundene Akteure (Bos / Kneuer 2026: 7).

Der Modellwechsel ist deshalb kein Rückzug des Staates, sondern eine neue Form langfristiger politischer Kontrolle. Er entzieht die Universitäten der klassischen öffentlichen Verantwortungsstruktur, ohne sie in echte Selbstverwaltung zu entlassen. Stattdessen wurden Leitung, Vermögen und strategische Entwicklung in Gremien konzentriert, die dem politischen Lager der Regierung eng verbunden sind und sich demokratischer Kontrolle nur begrenzt stellen müssen. Hinzu kommt, dass die Entscheidung für dieses Modell keineswegs überall freiwillig erfolgte; sondern unter erheblichem politischem und finanziellem Druck zustande kam. Dies bedeutete eine weitere Schwächung der institutionellen Autonomie und eine Verfestigung von Abhängigkeiten, die weit über Wahlzyklen hinausreichen und die akademische Freiheit einschränken. Der Modellwechsel hatte für die betroffenen Universitäten auch weiterreichende Folgen. Da die als Grundlage für den Betrieb dieser Universitäten geschaffenen sogenannten Stiftungen in öffentlichem Interesse (Közfeladatot Ellátó Közérdekű Vagyonkezelő Alapítvány, KEVA) nicht den Anforderungen der Europäischen Union an Transparenz, Vermeidung von Interessenkonflikten und öffentlicher Kontrolle entsprechen, wurden die Modellwechsel-Universitäten von der Teilnahme an den EU-Programmen Erasmus+ und Horizon Europe ausgeschlossen.

Das Mathias Corvinus Kollegium

Ein weiteres Element der illiberalen Wissenschaftspolitik ist die Aufwertung des Mathias Corvinus Collegiums (MCC), das von einer vergleichsweise kleinen Eliteeinrichtung zu einer zentralen Kaderschmiede des Systems ausgebaut und mit enormen staatlichen Ressourcen ausgestattet wurde. Allein im Jahr 2020 hat das MCC Mittel in Höhe von mindestens 1,4 Milliarden EUR erhalten. Diese Summen entspricht dem Jahresbudget des gesamten ungarischen Hochschulsektors in diesem Jahr (Amnesty International et al.: 28). Die Bedeutung des MCC liegt nicht nur im Bildungsbereich, sondern ebenso in der Herstellung einer loyalen intellektuellen Infrastruktur. Dass das MCC später auch im Verlags- und Buchhandelsmarkt eine starke Stellung gewann, verweist auf eine weitere Dimension der Wissenschaftspolitik: Kontrolle über die Bedingungen wissenschaftlicher und intellektueller Veröffentlichungen. Akademische Freiheit betrifft eben nicht nur Forschung und Lehre im engeren Sinn, sondern auch die Möglichkeiten, Wissen zu verbreiten, Debatten zu führen und Sichtbarkeit zu erlangen (Bos / Kneuer 2026: 7-8).

Souveränitätsdiskurs und wachsender Konformitätsdruck

In den letzten Jahren ist zudem ein Sicherheitsdiskurs stärker in den Vordergrund gerückt. Kritische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder unerwünschte Forschungsfelder werden nicht nur als politisch unbequem, sondern als Gefahr für Nation, Souveränität oder traditionelle Ordnung dargestellt. Die 2023 geschaffene Behörde zum Schutz der nationalen Souveränität verstärkt diese Tendenz. Sie fügt sich in ein Muster ein, in dem Kritik zunehmend unter den Verdacht illoyalen oder fremdgesteuerten Handelns gerät. Für Wissenschaft ist ein solches Klima hoch problematisch. Forschung lebt davon, hegemoniale Wahrheiten infrage zu stellen, unbequeme Ergebnisse zu produzieren und gesellschaftliche Konflikte analytisch offenzulegen. Wo dies als Souveränitätsrisiko erscheint, schrumpft der Raum freier Erkenntnis (Bos / Kneuer 2026: 8; Szente 2024). Negativ wirkt sich überdies der Ausschluss der Modellwechsel-Universitäten von der Teilnahme an Erasmus+ und Horizon aus, da er zur Isolation eines großen Teils der ungarischen Forschungscommunity in Europa führt.

Fazit

Was bedeutet diese Entwicklung insgesamt für die akademische Freiheit in Ungarn? Erstens wurde die institutionelle Autonomie im Wissenschaftsbereich systematisch reduziert. Leitungsentscheidungen, Finanzströme, Governance-Strukturen und Eigentumsformen wurden so verändert, dass Regierungseinfluss dauerhaft verankert ist. Zweitens verengte sich die Freiheit von Forschung und Lehre inhaltlich. Bestimmte Fächer, Perspektiven und Themen gerieten unter Rechtfertigungsdruck oder wurden ganz ausgeschlossen. Drittens nahm der Druck auf kritische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu, sei es durch öffentliche Stigmatisierung, durch den Entzug von Ressourcen oder durch die Verschiebung von Karriere- und Publikationschancen. Viertens entstand ein ungleiches akademisches Feld, in dem regierungsnahe Einrichtungen expandieren, während unabhängige Institutionen um Mittel, Sichtbarkeit und Handlungsspielräume kämpfen.

Hinzu kommt ein Aspekt, der in Debatten über akademische Freiheit oft unterschätzt wird: Die ungarische Entwicklung produziert nicht nur Verlierer, sondern auch Gewinner. Neue und aufgewertete Institutionen, großzügig finanzierte Programme und politisch anschlussfähige Netzwerke eröffnen Karrieren, Ressourcen und öffentliche Reichweite für jene, die sich in das offizielle Deutungsangebot einfügen. Gerade dadurch wird das System stabiler. Es arbeitet nicht allein mit Verboten und Sanktionen, sondern auch mit Anreizen, Kooptation und selektiver Förderung. Das erschwert kollektiven Widerstand innerhalb der Wissenschaft, weil die Interessenlagen im akademischen Feld zunehmend auseinandergehen.

Langfristig sind die Folgen nicht nur institutionell, sondern auch epistemisch. Wenn Regierungen systematisch bevorzugen, welches Wissen nützlich, patriotisch, familienkonform oder souveränitätsdienlich ist, verschiebt sich auch die Struktur legitimer Fragestellungen. Bestimmte Themen werden dann gar nicht mehr gestellt, bestimmte Begriffe gemieden und bestimmte Forschungsvorhaben vorsorglich entschärft. Selbstzensur lässt sich selten messen, gehört aber zu den typischen Folgen politisch aufgeladener Wissenschaftspolitik. Gerade in den Geistes- und Sozialwissenschaften wirkt diese Form der Disziplinierung tief, weil sie weniger auf offene Zensur als auf veränderte Opportunitätsstrukturen setzt.

Die Entwicklung der vergangenen 16 Jahre zeigt damit vor allem eines: Hochschul- und Wissenschaftspolitik ist in Ungarn zu einem zentralen Feld politischer Herrschaftssicherung geworden (zu ähnlichen Entwicklungen in der Bildungspolitik siehe den AUB.LOG Beitrag von Nora Mandru). Wer Universitäten, Forschungsinstitute, Curricula, Publikationskanäle und Deutungsinstanzen kontrolliert, beeinflusst nicht nur das Wissenschaftssystem, sondern auch die gesellschaftliche Produktion von Wahrheit, Legitimität und Zukunftsentwürfen. Gerade deshalb ist die Bilanz der Fidesz-Regierung aus Sicht der akademischen Freiheit so ernüchternd. Der ungarische Fall belegt, wie effektiv akademische Räume schrittweise umgebaut werden können, ohne dass ihre formale Existenz verschwindet. Die Freiheit der Wissenschaft wird dann nicht unbedingt abgeschafft, aber sie wird eingehegt, umgelenkt und an politische Loyalität gekoppelt. Für eine offene Gesellschaft ist das ein Warnsignal weit über Ungarn hinaus.

Ellen BOS


A Nemzeti Együttműködés Programja (Das Programm der Nationalen Zusammenarbeit) (2010), Országgyűlés határozata H/47, https://www.parlament.hu/irom39/00047/00047.pdf (letzter Zugriff 26.03.2026).

Amnesty International et al. (2021): Contributions of Hungarian NGOs to the European Commission Rule of Law Report. March, https://helsinki.hu/wp-content/uploads/2021/03/HUN_NGO_contribution_EC_RoL_Report_2021.pdf (letzter Zugriff: 27.03.2026).

Bajomi, Iván et al. (2020: Hungary turns its Back on Europe: Dismantling culture, education, science and the media in Hungary 2010–2019. Budapest: Oktatási Hálózat, S. 39u. 84.

Bos, Ellen / Kneuer, Marianne (2026): The sequencing of academic freedom violations during democratic erosion: Comparing the cases of Hungary and Poland, in: International Political Science Review. Special Issue: Democratic Backsliding and Academic Freedom, Online First, https://journals.sagepub.com/doi/10.1177/01925121251396565 (letzter Zugriff 26.03.2026).

Kováts, Gergely (2015): Recent Developments in the Autonomy and Governance of Higher Education Institutions in Hungary: the Introduction of the Chancellor System, CEHEC Proceedings Final, https://unipub.lib.uni-corvinus.hu/2212/1/Kovats_CEHEC_2015.pdf (letzter Zugriff: 26.03.206).

Kováts, Gergely /Ronay, Zoltan (2021): Academic Freedom in Hungary. Wien.

Petö, Andrea (2023): The Making of Illiberal Science Policy: Creating alternative systems and institutions of academic authority. In Elena Paola Carola Alessiato (ed.) The University for Europe: Society and the State. Comparative Perspectives. Napoli: Editoriale Scientifica, S. 69-105.

Szente, Zoltán (2024) Ten Commandments to Stifle Academic Freedom: A toolbox for autocrats. VerfBlog, 2 May. https://verfassungsblog.de/to-stifle-academic-freedom/ (letzter Zugriff: 26.03.2026).

Ziegler, Dezso (2019): Academic Freedom in the European Union. Why the Single European Market Is a Bad Reference Point. Max Plack Institute for Comparative Public Law and International Law (MPIL). Research Paper Series No. 2019–03, https://ssrn.com/abstract=3317406 (letzter Zugriff: 26.03.2026).

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