Ziel des Programms ist es, graduierten Juristinnen und Juristen an einer Hochschule im Ausland den Erwerb des akademischen Grads LL.M. (Master of Laws) zu ermöglichen.
Wenn Sie bereits die erste juristische Prüfung abgeschlossen haben: Zum Bewerbungstermin muss die ‚Erste juristische Prüfung‘ mit mindestens „vollbefriedigend“ nachgewiesen werden.
Wenn Sie Absolvent/in eines rechtswissenschaftlichen Bachelor- oder Masterstudiengangs sind: Zum Bewerbungstermin muss dem DAAD das Bachelor-Abschlusszeugnis vorliegen. Ebenso muss dem DAAD zum Bewerbungstermin eine schriftliche Bestätigung des Prüfungsamtes der Hochschule über die Notenverteilung in den juristischen Bachelor- und Masterstudiengängen der Hochschule sowie die Bestätigung, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber zu den 20 Prozent besten Absolventinnen und Absolventen des rechtswissenschaftlichen Studiengangs zählt, vorliegen.
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